Beschluss der Kammer zu außerschulischer Bildungsarbeit während der Pandemie

Bereits im Juni 2021 hat der Landesjugendkonvent auf die negativen Folgen der Corona-Beschränkungen für Kinder und Jugendliche aufmerksam gemacht. Der fehlende Kontakt zu Gleichaltrigen, die massiven Einschränkungen im Freizeitbereich und die allgemeine Belastung durch die Pandemie können sich negativ auf die psychische Gesundheit junger Menschen auswirken und so das Aufwachsen ganzer Generationen behindern. In unserer Arbeit haben wir uns darum bemüht einen Rahmen zu bieten in dem sich junge Menschen auch außerhalb der Schule sicher begegnen können. Dies war zuletzt unter der 3G-Regelung möglich, die jedem Jugendlichen den Zugang zu unseren Angeboten ermöglichte. Die neuen Verordnungen im Rahmen der 15. Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bedeuten jedoch, dass außerschulische Bildungsarbeit nur noch unter Erfüllung der 2G-Regel möglich ist. Obwohl die Impfung für 12-17 Jährige mittlerweile möglich ist und die Entscheidung zur Impfung nicht nur von der Zustimmung der Eltern abhängt, kann diese Diskussion zu Konflikten in den Familien führen. Eine Entscheidung gegen die Überzeugung der Eltern ist für Jugendliche nicht immer zumutbar und kann zu schweren Brüchen und Konflikten zwischen Eltern und Kindern führen. Das engt den Entscheidungsspielraum junger Menschen zwischen 12 und 17 Jahren deutlich ein, was bedeutet, dass die alleinige Möglichkeit der Impfung keine 2G-Regelung für Jugendliche rechtfertigt.

 

Darum fordert die Dekanatsjugendkammer:

- Trotz gebotener pandemiebedingter Einschränkungen muss Jugendbildung niedrigschwellig bleiben und weiter für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sein.

- Der Impfstatus junger Menschen unter 18 Jahren darf auf keinen Fall ausschlaggebend für eine gesellschaftliche Teilhabe sein.

- Verlässliche Anerkennung der Teststrategie an Schulen und damit die dauerhafte Möglichkeit der Teilnahme an Angeboten der außerschulischen Bildung.

- Verlässliche Perspektiven für außerschulische Jugendbildung über den Jahreswechsel hinaus.


Falls Ihr den Beschluss der Kammer in voller Länge sehen wollt, ruft das PDF-Dokument auf.